Gesetzte

Jeder wird sich fragen, was soll das nun - Gesetze beim Tauchen?
Ich will hier nicht mit physikalischen oder tauchmedizinischen Gesetzen daher kommen, vielmehr sollen die wichtigsten, für Taucher relevanten
juristischen Regelungen am Bodensee genannt werden.

 Das sind die:

- Bodenseeschifffahrtsordnung

- Denkmalschutzgesetze

- Naturschutzgesetze

- Zollbestimmungen

 













 

 

 

Bodenseeschifffahrtsordnung

Alphaflagge

Die wichtigste Vorschrift der Bodenseeschifffahrtsordnung für Taucher ist zweifellos, dass jeder Tauchplatz mit der Tauchflagge Alpha des internationalen Flaggenalphabets zu kennzeicnhen ist.

Auf der schweizer Seite des Sees wird diese Vorschrift besonders überwacht und bei Nichtbeachtung mit einer Geldstrafe von bis zu 200 SFr. bestraft.

 Verbotsschild Die zweite wichtige Regelung ist, dass um Häfen und Schiffsanlegestellen ein generellen Tauchverbot im Umkreis von 100 Metern gilt.

 

Weitere für Taucher interessante Vorschriften der Bodesnseeschifffahrtsordnung:

- grundsätzlich ist das Bootsführen nur Inhabern des Bodenseeschifffahrtspatent erlaubt ! (Ausnahme Motorboote bis 4,4 KW = 6 PS oder Segelboote bis 12 m2 Segelfläche)

- alle Boote benötigen eine Bodenseezulassung

- beim Tauchen vom Boot aus ist ebenfalls die Tauchflagge Alpha gut sichtbar von allen Seiten am Boot zu befestigen. Es ist ein Mindesabstand von 50 m von Wasserfahrzeugen oder Uferstellen, welche mit dieser Flagge gekennzeichnet sind, einzuhalten.

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Denkmalschutzgesetze

Der Denkmalschutz ist Landessache.
Jedes Land und Bundesland hat eigene landesrechtliche Regelung für den Denkmalschutz.
Trotzdem läßt sich allgemein sagen, dass das Auffinden von Dingen, welche aus archäologisch oder aus denkmalschutzwürdigen Gründen interessant sind, den jeweiligen Stellen zu melden sind.

Explizit verboten ist es, mit technischen Hilfsmitteln (Echolot, Metallsuchgerät) archäologisch Wertvolles ohne Genehmigung zu suchen. Hierfür sind zum Teil Bussgelder in erheblicher Höhe angedroht.

Ihr helft das Tauchen am Bodensee ohne Reglementierungen zu erhalten, wenn Ihr die Vorschriften einhaltet!

Denkmalschutzgesetze:
Baden-Württemberg
Bayern
Schweiz
Vorarlberg


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Naturschutzgesetze:

Rund um den Bodensee gibt es ein Menge kleiner und großer Naturschutzgebiete. Diese sind auf deutscher Seite mit dem bekannten Schild, grün umrandete weiße Tafel mit Adler, markiert.

Es ist:
- verboten in diesen Gebieten zu schwimmen, diese zu betreten oder mit dem Boot anzulaufen - also auch zu tauchen = TAUCHVERBOT
- beim Ankern ist ein Mindestabstand von 10 m von der Schilfkante einzuhalten

Naturschutzgebiete

Die größten Naturschutzgebiete sind
- Wollmatinger Ried
- Halbinsel Mettnau
- Markelfinger Winkel
- Seefelder Aach
- Erikircher Ried
- Rhein- und Rohrspitz
- Obere und Untere Güll

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Zollbestimmungen

Die Besitzanteile an der Seefläche der drei an den Bodensee grenzenden Staaten ist bis heute ungelöst. Im westfälischen Frieden von 1648, als die schweizerische Eidgenossenschaft aus dem Verband des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen ausschied, hat man es unterlassen, die Grenzen des Bodensee festzulegen.
Deutschland und Österreich vertreten die Auffassung, dass der See allen Anrainerstatten gehört - "Kondominium". Dagegen ist die Schweiz der Auffassung, dass der See real geteilt sei. Diese unterschiedlichen Auffassungen kann man feststellen, wenn man sich deutsche/österreichische Karten anschaut, in welchen keine Grenzen auf dem See eigezeichnet ist. Hingegen ist bei Karten aus schweizer Verlagen ungefähr in der Mitte des Sees eine Grenze eingezeichnet.

Als wirkliches schweizer Hoheitsgebiet wird die Uferzone bis zu einer Wassertiefe von 25 m angesehen. Doch diese Grenze läßt sich nicht klar definieren, da der Wasserspiegel je nach Jahreszeit um ca. 3 m schwankt.

Klar definiert ist der Grenzverlauf im Konstanzer Trichter und und im Untersee und Rhein. Der Überlingersee gilt praktisch als bundesdeutsches Zoll-Inland und ist Zollgrenzbezirk.

 

Sobald man sich auf dem See bewegt, sollte man beachten, dass alle Seefahrzeuge der Zollkontrolle unterliegen. Für Taucher gibt es keine eigentlichen Zollvorschriften welche das Tauchen regulieren. Selbstverständlich sollten im Grenzverkehr mit der Schweiz die erlaubten Freimengen beachtet werden. Zwischen Österreich und Deutschland gelten die Grenzen des Schengenabkommen.

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