Zum 1. Januar 2006 wurde durch eine Änderungsverordnung eine neue Bodenseeschifffahrtsordnung in Kraft gesetzt, welche das Tauchen am Bodensee in ganz erheblicher Weise einschränkt!
Bitte beachtet den geänderten Artikel 11.04 der nunmehr wie folgt lautet:
So bisher nur am Teufelstisch! |
»Artikel 11.04 Bade- und Tauchverbot (1) Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird. (2) Das Tauchen in markierten Fahrwassern ist verboten. (3) Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen.« Zum vollständigen Text der BSO - bitte beachtet die Änderungen durch die Verordnung vom 6. Oktober 2005. |
Durch den AST wurde in Zusammenarbeit mit den Tauchsportverbänden BTSV, WLT und VDST eine generalisierende Ausnahmegenehmigung für einige Tauchplätze beantragt. Ausserdem wurde von mir, mit Unterstützung durch den BTSV, WLT und VDST, eine Klage gegen die Änderung der BSO am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erhoben.